BGV A3 Prüfung


Von Aufzugsanlagen können elektrische Gefährdungen ausgehen und machen somit eine Prüfung von Aufzugsanlagen notwendig. Diese Prüfung basiert auf Grundlage der Anforderungen der BGV A3 und dient zum Nachweis des Zustandes der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel im Sinne der TRBS 1201 Teil 4. Sie ist gefordert für ortsfeste elektrische Anlagen und/oder Maschinen und wiederkehrend, spätestens spätestens jedoch nach 48 Monaten, durchzuführen.

Seit dem 20.11.2009 muss nach den Regeln der BetrSichV § 15, TRBS 1201 Teil 4 und der BGV A3 ein Nachweis über die Prüfung der Aufzugsanlage vorliegen. Diese Prüfung ist für alle Unternehmen erforderlich und ergibt sich aus den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

Diese Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 (§3 Abs. 1 und 2) hatte früher die Kurzbezeichnung VBG4 bzw. BGV- A2 und wurde 2005 umbenannt in BGV A3 (§3 Abs. 1 und 2).

 

Bestandteile der Prüfung

Zertifikate und Nachweise

Nachweis Fachkunde
Nachweis Fachkunde
Nachweis Kalibrierung Messgeräte
Nachweis Kalibrierung Messgeräte